Zigarettenschachteln mit Kunststoff- oder Metallfolien = Restmüll
Allgemeine Entsorgungsinformationen
Der Restmüll wird durch die Müllabfuhr in den dafür vorgesehenen Tonnen abgeholt.
Folgende Gegenstände können als Restmüll entsorgt werden sofern sie in die Restmülltonne passen – sonst bitte als Sperrmüll entsorgen:
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Abdeckplanen, -folien
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Acrylglas
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Angelruten
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Autoglas
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Autoteile aus Kunststoff
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Bilderrahmen
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Blumenkästen, -kisterl aus Keramik oder Kunststoff
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Dachpappe
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Dämmstoffe asbestfrei
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Dämmwolle
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Eisstöcke
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Gartenzwerge
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Gießkannen aus Kunststoff
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Glasscheiben
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Jalousien aus Kunststoff
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Kunststoff-Furniere
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Lampenschirme aus Glas, Kunststoff etc.
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Mineralwolle
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Obst-, Gemüsesteigen aus Kunststoff
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Plastik-Gegenstände, keine Verpackung
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Schirmständer, nicht aus Metall
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Schischuhe
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Spielsachen, Spielzeug aus Kunststoff
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Sportartikel
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Stofftapeten
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Stoßstangen aus Kunststoff
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Tapeten aus Papier
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Teerpappe
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Tel-Wolle
Was darf nicht zum Restmüll?
Alle Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können
Altstoffe wie tragbare Kleider und Schuhe
Alle Verpackungen (Glas, Metall, Karton, Kunststoffe)
Bioabfall
Elektroaltgeräte
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